TIB Partnergesellschaft Weiß, Frede
Technologie- und Innovationsberatung
für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen
Nach den Wahlen der Interessenvertretung: Strategieseminar
Nach den Wahlen geht es darum z.T. in veränderter Zusammensetzung eine erfolgreiche Arbeit des Gremiums fortzusetzen. Wir bieten dafür inhaltliche und moderierende Begleitung und machen aus diesem aktuellen Anlass auf unser Angebot "Strategieseminar" aufmerksam.
Personalabbau? Strukturkrise? Zukunftssicherung?
TIB Partnergesellschaft bietet Orientierungsberatung für Interessenvertretungen in Unternehmenskrisen an:
Die Orientierungsberatung findet in folgenden Schritten statt:
1. Situationserhebung: Bewertung der vorliegenden Fakten und Informationen /Aufbereitung von Handlungsmöglichekeiten der Interessenvertretung.
2. Orientierungsworkshop: Entwicklung von Lösungen und Handlungsmöglichkeiten. Erarbeitung eines Handlungskonzepts.
3. Zusammenfassung der Ergebnisse: Positionen und Eckpunkte für Maßnahmen der Beschäftigungssicherung.

Arbeitszeitkonten bieten in immer mehr Tarifverträgen einen Ausgleichszeitraum von einem Jahr. Die erweiterten Flexibilisierungsmöglichkeiten machen Anpassungen der betrieblichen Arbeitszeitregelungen erforderlich.
Flexi-Konten werden vielfach eingerichtet. Sie dienen dazu nachfragebedingte Schwankungen des betrieblichen Arbeitszeitbedarfs über ein Arbeitszeitkonto auszugleichen.
Langzeitkonten und Lebensarbeitszeitkonten können
Langzeiturlaube oder Lebensarbeitszeitverkürzungen ermöglichen. Dabei sind gleichzeitig eine Vielzahl besonderer Aspekte zu berücksichtigen, wie z.B. eine angemessene Insolvenzsicherung der Zeitguthaben, deren Anlage und Verzinsung u.a.m.
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ermöglichen zeitliche Inanspruchnahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers über die gesetzlichen Schutzgrenzen hinaus.
Wir unterstützen Interessenvertretungen bei der Entwicklung von Arbeitszeitmodellen und darauf bezogenen Betriebsvereinbarungen: Wir helfen, die komplexen gesetzlichen Bestimmungen und arbeitsgerichtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen und Anforderungen an die betrieblichen Arbeitszeitsysteme aus Arbeitnehmer- und Mitbestimmungssicht zu erarbeiten.

Bei der Grafik handelt es sich um eine Zeichnung von Leonardo da Vinci (1452-1519). Es geht um das "menschliche Maß" als Orientierungsmaßstab der Kunst in diesem Falle.
Das Logo der TIB wurde in Anlehnung an diese Grafik entwickelt. Uns geht es ebenfalls um das menschliche Maß, allerdings bei der Gestaltung der Arbeit und ihrer Bedingungen.
Bei komplexen betrieblichen Veränderungen wie der Einführung neuer Arbeitsweisen und Managementinstrumente (z.B. Leistungsorientierte Vergütung, neue Arbeitszeitsysteme) lässt sich meist vorher nur unzureichend vorhersagen, wie sie sich auf die Mitarbeiter und den Betrieb insgesamt auswirken. In solchen Situationen raten wir, das Neue zunächst begrenzt zu erproben und zu evaluieren, um aus den Erfahrungen für die Weiterentwicklung und weitere Einführung zu lernen.

Die wenigsten Betriebs- und Personalräte haben Betriebswirtschaft studiert. Aber in der betrieblichen Praxis sind sie stets mir wirtschaftlichen Fragen konfrontiert. Ob Personalplanung, Standortfragen, Outsourcing, Entgeltfragen, Weiterbildung – immer werden Unternehmensentscheidungen mit Kennzahlen, betriebswirtschaftlichen „Notwendigkeiten“ und Konzepten begründet. Wie ist die wirtschaftliche Lage aber tatsächlich zu bewerten? Wie ist die Bilanz zu interpretieren, was sagt die Gewinn- und Verlustrechnung eigentlich aus? Ist es notwendig, den Wirtschaftsprüfbericht zu studieren und hat die Interessenvertretung das Recht, ihn ausgehändigt zu erhalten? Wie sieht es aus mit Controlling und Risikomanagement?
In Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist durch den Betriebsrat ein Wirtschaftsausschuss einzurichten. In ihm soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beraten werden und er verfügt über umfangreiche Informationsrechte. Auch hier wieder sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse gefragt. Aber wie sollte ein Informationssystem aussehen, dass speziell auf die Interessenlage eines Betriebsrates ausgerichtet ist?
Interessenvertretungen kommen nicht umhin, sich betriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. Dies geschieht in der Praxis vielfach durch „learning by doing“, und oft auch gar nicht schlecht. Sinnvoll und empfehlenswert ist es dennoch, sich die erforderlichen Kenntnisse systematisch anzueignen und vorhandene Kenntnisse aufzufrischen.
Hierzu bietet TIB immer wieder Seminare an und steht auch für Beratungen, beispielsweise anlässlich der jährlichen Bilanztermine, zur Verfügung. Anfragen hierfür nehmen wir gerne entgegen.
Wo es eine Interessenvertretung gibt, da gibt es in der Regel auch Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu den EDV- und IT-Systemen des Betriebes. Vermutlich nicht zu allen Systemen, aber hoffentlich zu denen, die besonderes sensibel hinsichtlich Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie Arbeitnehmerdatenschutz sind. Allerdings: Die Informationstechnologie ändert sich ständig, Wissen veraltet, Personen wechseln etc. Es ist nicht einfach, den Überblick zu behalten.
Wie werden die Vereinbarungen kontrolliert? Mit Check-IT bietet TIB ein Konzept an, wie Vereinbarungen über EDV und IT aktualisiert und und effektiv kontrolliert werden können.
Wir beraten Interessenvertretungen aus verschiedenen Branchen bei der betrieblichen Einführung neuer Vergütungssysteme (u.a auch für den Bereich der AT-Angestellten) und bei der Ausgestaltung leistungs- und erfolgsbezogener Vergütung. Wir unterstützen bei der Erarbeitung darauf bezogener betrieblicher Regelungen. Zur Vermittlung von erforderlichem Orientierungswissen bieten wir auf das Thema bezogene Seminare an.